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Förderungen

Aufmacher Förderungen

Mit staatlichen Förderungen fast 80% der Kursgebühren des OLPER Meisterkurses sparen

Unsere Meisterkurse sind voll BAföG-fähig!

Sofortiger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50% der Kursgebühren. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50%.

Dazu erhalten Sie bis zu 963 € pro Monat für Unterkunft und Verpflegung.

Das Gesetz zur Förderung der Aufstiegsfortbildung (AFBG), besser bekannt als Meister-Bafög, dient der finanziellen Unterstützung bei Weiterbildungen. Durch die staatliche Förderung sollen Fortbildungen, höhere fachliche Abschlüsse und damit auch Existenzgründungen ermöglicht werden. Meister-Bafög ist äquivalent zum Berufsausbildungsförderungsgesetz zu verstehen, richtet sich aber gerade nicht an Berufsauszubildende, sondern legt den Fokus als Aufstiegsförderung auf Fachkräfte mit bereits abgeschlossener Ausbildung.

Meister-Bafög: Höhe und Leistungen
Das Meister-Bafög besteht aus unterschiedlichen Leistungen, die zusammen die gesamte Förderung ausmachen. Je nach individueller Situation variieren die Beiträge, die Sie erhalten sowie die Höhe, in der Sie die Förderung in Anspruch nehmen können.

Im folgenden haben wir die verschiedenen Leistungen und deren Höhe für Sie aufgelistet:

Beitrag zum Lebensunterhalt
Der Unterhaltsbedarf wird beim Meister-Bafög für Vollzeitfortbildungen abhängig vom Einkommen und Vermögen gefördert. Heißt: Je mehr Einkommen und Vermögen Sie besitzen, desto geringer fällt der Förderbetrag beim Meister-Bafög aus. Der Beitrag zum Lebensunterhalt beträgt dabei maximal 963 Euro. Dieser setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

➠ Grundbedarf: 421 Euro
➠ Wohnpauschale: 360 Euro
➠ Zuschlag Krankenversicherung: 94 Euro
➠ Zuschlag Pflegeversicherung: 28 Euro
➠ Erhöhungsbetrag Antragssteller: 60 Euro

Zusätzliche Aufschläge gibt es für Verheiratete (bis zu 235 Euro) und pro Kind (bis zu 235 Euro). Alleinerziehende können pauschal 150 Euro Kinderbetreuungskosten erhalten. Bei diesen Beträgen handelt es sich zu 100 Prozent um Zuschüsse.

Fortbildungskosten
Mit dem Meister-Bafög werden auch die Kosten der Fortbildung erleichtert. Dieser Teil der Förderung erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig sowohl bei Voll- als auch bei Teilzeitfortbildungen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt das Meister-Bafög bis zu 15.000 Euro. Diese Summe ist zu 50 Prozent ein Zuschuss und zu 50 Prozent ein zinsgünstiges Darlehen. Mit bestandener Prüfung kann seit August diesen Jahres 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Fortbildungskosten erlassen werden.

Materialkosten für ein Meisterprüfungsstück (oder eine vergleichbare Arbeit) werden zudem bis zur Hälfte der Kosten (höchstens aber 2.000 Euro) gefördert. Der Zuschussanteil ist auch hier 50 Prozent.

Alle aktuellen Informationen zur staatlichen Förderung und einen BAföG-Rechner haben wir Ihnen nachfolgend verlinkt.

Zu den BAföG-Infos:

Zum BAföG-Rechner:

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung? Dann sprechen Sie uns einfach an! Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Und wir legen noch einen oben drauf!

Bei uns bestehen in der Regel mehr als 9 von 10 Teilnehmern Ihre Meisterprüfung auf Anhieb. Sollte es bei Ihnen nicht im ersten Anlauf klappen, nehmen Sie kostenlos noch einmal an der Prüfungsvorbereitung teil!