Am Lehrgang kann teilnehmen und zur ersten Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Metallberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zwei jährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
Lehrgangsaufbau:
Ausbildung der Ausbilder (AdA gem. AEVO)
Teil A Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten
Teil B Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Technik
- Betriebs-, Fertigungs-, Montagetechnik
Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planung, Steuerung, Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung und -entwicklung
- Qualitätsmanagement
Die Inhalte orientieren sich am Rahmenlehrstoffplan der DIHK.
Abschlussprüfung:
Vor der Industrie- und Handelskammer nach der gültigen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Metall.