Am Lehrgang kann teilnehmen und zur ersten Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Logistik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen an erkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
Lehrgangsaufbau:
Ausbildung der Ausbilder (AdA gem. AEVO)
Teil A Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten
Teil B Handlungsspezifische Qualifikationen
Logistikprozesse
• Logistikkonzepte, Leistungserstellung, Prozesssteuerung und -optimierung
Betriebliche Organisation und Kostenwesen
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
Führung und Personal
• Personalführung und -entwicklung
Abschlussprüfung:
Vor der Industrie- und Handelskammer nach der gültigen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin.