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'Bildungsprämie Bund' und 'Bildungscheck' – Die Förderungen von Bund und Land

Aufmacher Förderungen

Nutzen Sie die Möglichkeit und beantragen Sie Weiterbildungsprämien. Nahezu alle unsere Weiterbildungsangebote sind förderfähig.

Logo Prämie

Die Komponente Weiterbildung ist ein zentraler Baustein der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ der Bundesregierung. Das Konzept der Bildungsprämie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildungsbereitschaft zu erhöhen.

Die Bildungsprämie umfasst derzeit zwei Komponenten: den Prämiengutschein mit dem Sie die Kursgebühren reduzieren können und das Weiterbildungssparen mit dessen Hilfe Sie die restlichen Kosten finanzieren können.

Bitte beachten sie unbedingt, dass Sie einen Prämiengutschein nur erhalten können, wenn

  • die Weiterbildung noch nicht begonnen hat,
  • die Rechnung vom Weiterbildungsanbieter noch nicht gestellt worden ist und
  • sie dementsprechend die Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt haben.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund Ihre individuelle berufsbezogene Weiterbildung durch einen Zuschuss zu den Kursgebühren und Prüfungskosten.

Der Weiterbildungsanbieter muss bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen, die die Bildungsprämie für eine Förderung ansetzt.

Wichtig: Die gewünschte Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben und es darf noch keine Rechnung erstellt oder Zahlung geflossen sein!

In der Regel können Personen (z. B. Beschäftigte, Berufstätige, Rentner*innen etc.) eine Bildungsprämie erhalten, wenn sie die folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:

– Erwerbstätigkeit von durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche
– zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro
  (Alleinveranlagung) bzw. maximal 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung)
– Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Deutschland
– maximal eine Bildungsprämie pro Person und Kalenderjahr

Auf den Internetseiten der Bildungsprämie finden Sie zudem eine Übersicht bestimmter Personengruppen und deren Förderfähigkeit.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Über den Vorab-Check können Sie prüfen, ob die Bildungsprämie für Sie grundsätzlich in Betracht kommt.

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Veranstaltungsgebühren (maximal 500 Euro je Bildungsprämie). Der Prämiengutschein wird vom Weiterbildungsanbieter verrechnet, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.

Die Bildungsprämie wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung stattfinden.

Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche oder über die Internetseite der Bildungsprämie.

♦ Corona-Update:
Als alternatives Beratungs- und Ausgabeverfahren sieht die Programmstelle übergangsweise (bis zum 31.08.2020) eine telefonische Beratung und das elektronische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor, soweit die technischen Möglichkeiten bei der jeweiligen Beratungsstelle gegeben sind. Das bedeutet, dass auch der Prämiengutschein per E-Mail übermittelt werden kann. In diesem Fall ist er auch ohne Original-Unterschrift gültig.
Beratungsstellen, die dieses Verfahren derzeit anbieten, und Informationen der Programmstelle finden Sie hier.

TIPP: Spargutschein einsetzen
Wer ein Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz besitzt (durch ggf. erhaltene vermögenswirksame Leistungen (vL), die vom Arbeitgeber gezahlt werden), kann hieraus unabhängig vom Einkommen eine Weiterbildung finanzieren.

Informationen zu dieser Finanzierungsmöglichkeit finden Sie unter Spargutschein der Bildungsprämie.

Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie finden Sie auf der entsprechenden Programmseite unter https://www.bildungspraemie.info/

Logo Bildungsscheck

Der individuelle Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung.

Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um
– Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
– Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen (z. B. Kommunikation im Unternehmen, Konfliktlösung im
  Betrieb, Moderation von Teamsitzungen usw.)
– das Nachholen von Berufsabschlüssen
– berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen
– Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
– Vorbereitungskurse für den Abschluss in einem Fortbildungsberuf
– Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens

Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.

Angebote, die z. B. der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, sind in der Regel nicht förderfähig.

Wenn für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Bildungsscheck-Förderung nicht möglich.

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige) mit Wohnsitz in NRW, die die Fördervoraussetzungen erfüllen:

Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.

Anzahl:
Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann der Bildungsscheck ausgegeben wurde).

Einkommensgrenzen:
Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) muss mehr als 20.000 Euro sowie nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen.

Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) betragen die Einkommensgrenzen mehr als 40.000 Euro sowie nicht mehr als 80.000 Euro.

Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch den Bildungsscheck-Interessierten/die Bildungsscheck-Interessierte gegenüber der Beratungsstelle zu erbringen durch:
– den Einkommenssteuerbescheid oder
– eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des
  Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
– eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde
  Jahreseinkommen hervorgeht

Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Die Förderung in Höhe von 50 % berechnet sich beim Bildungsscheck für Selbständige auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer). Bei den übrigen Einzelpersonen berechnet sich die Förderung auf den Bruttobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (einschließlich Umsatzsteuer).

Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters/der Weiterbildungsanbieterin (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).

Sie reichen Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter/bei der Weiterbildungsanbieterin ein. Diese*r beantragt die Förderung bei einer Bezirksregerung in NRW, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.

Hinweis: Es steht jedem Weiterbildungsanbieter/jeder Weiterbildungsanbieterin frei, ob er/sie Bildungsschecks annimmt und Ihnen damit die Teilnahme am Bildungsscheckverfahren ermöglicht.

Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).

Eine reine Online-Beantragung etc. des Bildungsschecks NRW ist derzeit noch nicht möglich.

Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche.

♦ Corona-Update:
Die aktuellen Regelungen zur Ausstellung eines Bildungsschecks während der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Alle Informationen finden Sie zum Nachlesen im Flyer des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) zum Förderprogramm „Bildungsscheck“. Weitere Informationen finden Sie auch in den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zum Bildungsscheckverfahren.